28.10.2019

Fortbildungsseminar Zwischenbilanz zur DSGVO

Was hat sich mit der DSGVO verändert? Save the date

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde in der EU ab dem 25. Mai und im EWR ab dem 20. Juli 2018 wirksam. Obwohl bereits zwei Jahre zuvor verabschiedet, führte sie dennoch zu sehr viel Aufsehen: in der Presse, bei betroffenen Unternehmen und Behörden sowie bei Datenschutzbeauftragten. Und nicht zuletzt auch bei den Datenschutzbehörden.

Mittlerweile ist es um die DSGVO etwas ruhiger geworden. Hat sie ihre Ziele erreicht?

Diese Veranstaltung soll eine erste Zwischenbilanz ziehen. Organisiert wird sie durch die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein in Zusammenarbeit mit dsv.li – Datenschutzverein in Liechtenstein, dem österreichischen Verein der Datenschutzbeauftragten, der BWB Rechtsanwälte AG, der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer und der Datenschutzstelle im Fürstentum Liechtenstein.

Der aktuelle Stand zur DSGVO wird aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert:

  • Unternehmen aus verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein werden über ihre bisherigen Erfahrungen berichten mit Blick darauf, was speziell beachtete werden sollte. Was ist bei der Umsetzung klar, wo gibt es offene Fragen und wo Unklarheiten? Wie ist der Aufwand bei den Unternehmen einzustufen?
  • Danach wird das Thema aus dem Blickwinkel der Schweiz diskutiert. Die Schweiz ist nicht EWR-Mitglied und als Drittland dennoch unter Umständen gehalten, die DSGVO zu beachten. Derzeit läuft eine Revision der Datenschutzgesetzgebung in der Schweiz. Genügt diese Revision den Ansprüchen der Europäischen Kommission zur Aufrechterhaltung der Angemessenheit des Datenschutzes in der Schweiz? Wie sind Erfahrungen zur DSGVO aus Sicht von Unternehmen in der Schweiz?
  • Wie sieht das Ganze aus Sicht der Datenschutzbehörden aus? Die Datenschutzbehörden werden mit der DSGVO in Aufsichtsbehörden umbenannt. Was hat sich für die Aufsichtsbehörde geändert? Wie ist ihre Sicht der Dinge? Diesen Fragen wird durch das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, der österreichischen Datenschutzbehörde und der liechtensteinischen Datenschutzstelle nachgegangen. Daneben werden auch Fragen zur Praxis nachgegangen. So gibt es widersprüchliche Angaben zum Umgang mit dem Auskunftsrecht. Wie ist damit umzugehen? Sind Verjährungsfristen bei der Aufbewahrungsplicht zu berücksichtigen? Wie gestaltet sich die Abgrenzung Verantwortlicher ­ gemeinsamer Verantwortlicher ­ Auftragsverarbeiter in der Praxis und nach der jüngsten EuGH-Rechtsprechung?

 

Reservieren Sie sich bereits jetzt den 17. Dezember 2019! Die Veranstaltung wird im Gemeindesaal in Triesen stattfinden. Beginn 09.00 Uhr.

Teilnahmegebühr

Ganztags                                           CHF 575.00
Teilnahme Vormittag                                CHF 350.00
Teilnahme Nachmittag                               CHF 300.00
Studierendenermässigung                            -20%

Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 08. Dezember 2019 an info@ufl.li (Frau Daniela Cerqueira, Private Universität im Fürstentum Liechtenstein).
Weitere Informationen Folgen demnächst.