Wir beraten unsere Kunden in sämtlichen Angelegenheiten einer guten und verantwortungsvollen Corporate Governance (Best Practice). Dies umfasst die Ausgestaltung und Implementierung von effizienten Leitungs- und Kontrollstrukturen im einzelnen Unternehmen wie auch im Konzern; die Beratung in Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Risiken und dem Risikomanagement im allgemeinen und einer funktionsfähigen Unternehmensleitung und -kontrolle im Besonderen; die Erstellung von Organisationsreglementen und anderen gesellschaftsinternen Richtlinien, Weisungen, Verhaltensregeln oder Pflichtenhefte; Fragestellungen in Zusammenhang mit Aktionärsbeziehungen oder der Treuepflichten des Geschäftsführers sowie Interessenskonflikten und Transaktionen mit nahestehenden Personen; oder das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken (wie z.B. Offenlegungspflichten) im Allgemeinen. Rechtliche Probleme sollen nach Möglichkeit präventiv vermieden werden und wenn es doch zu Problemen kommt, unterstützen wir die Unternehmensleitung rasch, konsequent und richtig zu reagieren. Bei Bedarf unterstützen wir unsere Klienten auch bei der Durchführung unternehmensinterner Untersuchungen.
Dieser Bereich erfasst im Weiteren auch die gutachtliche Tätigkeit und Unterstützung in Zusammenhang mit sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Regulatorien, so insbesondere im Bereich des Sorgfaltspflichtrechts (Compliance); der Geldwäschereiabklärungen und -meldungen, der Marktmissbrauchsgesetzgebung sowie die Due Diligence-Prüfungen im Rahmen von Fusionen und Übernahmen.