BATLINER WANGER BATLINER Rechtsanwälte AG bietet rechtliche Beratung und Vertretung vor allen Gerichten und Behörden in Liechtenstein an. Das Tätigkeitsgebiet umfasst alle Bereiche forensisch tätiger Rechtsanwälte.

Datenschutz

Wir nehmen die Interessen unserer Kunden wahr, wenn ihre Privatsphäre verletzt wird, so wenn ihre Personendaten unrechtmässig bearbeitet werden (Daten werden z.B. unrechtmässig beschafft, ...

Datenschutz

Wir nehmen die Interessen unserer Kunden wahr, wenn ihre Privatsphäre verletzt wird, so wenn ihre Personendaten unrechtmässig bearbeitet werden (Daten werden z.B. unrechtmässig beschafft, verwendet, oder bekanntgegeben). Wir unterstützen unsere Kunden auch bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und vertreten sie in diesem Zusammenhang gegenüber Unternehmen und Behörden. Auch beraten wir unsere Kunden dahingehend, wie sie ihre Daten selbst schützen können. Denn Datenschutz ist ein alltägliches Thema, ob im Geschäftsleben, am Arbeitsplatz oder privat.
Wir beraten Unternehmen im Umgang mit allen Datenschutzvorschriften. Dies erfasst typische Themenbereiche wie sich ein Unternehmen zu organisieren hat, wie allgemein mit Daten umzugehen ist, wie sensible Daten zu behandeln sind, wer Zugang zu Daten hat, was für Daten an wen weitergegeben werden dürfen, was bei der Weitergabe von Daten an Behörden zu beachten ist, wie z.B. bei Fehlern oder Beanstandungen vorzugehen ist und vieles mehr. Wir erstellen die hierfür erforderlichen (internen) Dokumente, sensibilisieren oder schulen Mitarbeiter.

Aufsätze zum Datenschutz von Dr. Philipp Mittelberger:

  • Der automatische Informationsaustausch als eine neue Art der Vorratsdatenspeicherung (November 2015)
  • Datenschutzreform in Europa und Auswirkungen auf einen Kleinstaat (September 2015)
  • Das Verhältnis der Geltung des Datenschutzgesetzes im Vergleich zu Spezialgesetzen am Beispiel des SPG-Bereichs (September 2013)
  • Verfassungsmässigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Liechtenstein? (März 2012)
  • Datenschutzrechtliche Chancen und Risiken von Cloud Computing (Juli 2011)
  • Videoüberwachung im Lichte der Verfassung (September 2008)
  • Die Einwilligung als zentrales Element des Datenschutzrechts (Dezember 2006)
  • Das liechtensteinische Datenschutzgesetz – eine Einführung (Juni 2003)

Diese Aufsätze finden sie hier:

Datenschutz­grundverordnung (DSGVO)

Wir verfügen als einziges Unternehmen in Liechtenstein über fast zwanzig Jahre Erfahrung im Datenschutzbereich. Die DSGVO bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich. Wir ...

Datenschutz­grundverordnung (DSGVO)

Wir verfügen als einziges Unternehmen in Liechtenstein über fast zwanzig Jahre Erfahrung im Datenschutzbereich.

Die DSGVO bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich. Wir verfolgen die rasanten Entwicklungen zur DSGVO und beraten Unternehmen, wie bei der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO vorzugehen ist. Neben Schulungen von Mitarbeitern, der Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten oder der Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen unterstützen wir sowohl Berufsverbände wie auch kleine und grosse Unternehmen allgemein und informieren auf unserem Blog.

Die DSGVO bietet auch neu die Möglichkeit der Ausarbeitung von Verhaltensregeln, insbesondere durch Verbände. Wir erstellen solche Verhaltensregeln oder walten bei Bedarf auch als (externer) Datenschutzbeauftragter.

Wir beraten auch Unternehmen mit speziellen Fragen zur Rechtslage in Liechtenstein in Bezug auf die DSGVO (Datenschutzgesetz und Spezialgesetzgebung).

Wir vertreten unsere Klienten vor allen Datenschutzbehörden und in damit zusammenhängenden Bussverfahren (wozu die Erfahrung in der damaligen Artikel 29 Gruppe sehr hilfreich ist).

Die Mitwirkung im Datenschutzverein in Liechtenstein www.dsv.li, die Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. www.bvdnet.de und dem Verein österreichischer Datenschutzbeauftragter: www.privacyofficers.at rundet unser Angebot hervorragend ab.

Weitere Links:
– Datenschutzstelle in Liechtenstein: www.datenschutzstelle.li
– Europäischer Datenschutzausschuss: www.edpb.europa.eu

Persönlichkeitsschutz und Menschenrechte

Wir unterstützen und vertreten unsere Kunden, wenn sie in ihren Grundrechten verletzt worden sind. Dies nicht nur gegenüber inländischen Behörden oder im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof, ...

Persönlichkeitsschutz und Menschenrechte

Wir unterstützen und vertreten unsere Kunden, wenn sie in ihren Grundrechten verletzt worden sind. Dies nicht nur gegenüber inländischen Behörden oder im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof, sondern auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Darüber hinaus vertreten wir unsere Kunden auch gegenüber jeglichen Medien, wenn sie sich durch die öffentliche Berichterstattung oder in Beiträgen in Sozialen Netzwerken verletzt sehen.