Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Belangen des Arbeitsvertragsrechts (privates Arbeitsrecht) und des öffentlichen Arbeitsrechts (arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen). Im Bereich des Arbeitsvertragsrechts ergibt sich Beratungs- und Vertretungsbedarf häufig im Zuge der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (fristlose Entlassungen, missbräuchliche Kündigungen, Änderungs- / Teilkündigungen, Konkurrenzverbote, Freistellungen und Massenentlassung). Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer aussergerichtlichen Lösung und vertreten Sie im Falle des Scheiterns solcher Bemühungen in gerichtlichen Verfahren.
Einer unserer Schwerpunkte besteht in der Beratung von Personalverantwortlichen bei der Verfassung von Arbeitsverträgen, Personal- und Spesenreglementen, Bonusbeteiligungsmodellen und bei Betriebsübergangen bzw. Umstrukturierungen. Wir beraten auch Personalvermittler und Personalverleiher im Arbeitsrecht und in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Sozialversicherungsrecht.
Ebenfalls beraten bzw. vertreten wir im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen, Akquisitionen und Übernahmen.
Bei Abklärungen rund um das Arbeitsrecht sind häufig auch andere Rechtsgebiete wie das Sozialversicherungsrecht oder das Personen- und Gesellschaftsrecht betroffen. Solche Konstellationen ergeben sich z.B. im Falle von Krankheit oder Unfall von Arbeitnehmern oder bei der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen bei Finanzdienstleistern wie Banken. Durch unser Know-how nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch in den anderen Rechtsbereichen sind wir in der Lage, Ihnen eine umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.